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FAQ
  • Sollten Sie ihr Ticket verloren haben oder wenn es beschädigt wurde, wenden Sie sich bitte an die Vorverkaufsstelle, bei der sie das Ticket erworben haben. Ein Nachdruck ist nur bei Sitzkarten und nur nach Bestätigung des Veranstalters in Ausnahmefällen möglich. Stehtplatzkarten können nicht nachgedruckt werden. Der Verlust eines Tickets ist daher in der Regel mit dem Verlust eines Geldscheins zu vergleichen, der von der Bank auch nicht neu ausgestellt werden kann.

  • In der Regel ist das Mitbringen und Benutzen von Handykameras sowie kleinen, kompakten Digitalkameras erlaubt. Videokameras sowie Spiegelreflexkameras, Systemkameras/Bridgekameras sind grundsätzlich nicht gestattet. Es kann, abhängig von der Veranstaltung, generelle Foto-Verbote und Video-Verbote aber auch weitere Ausnahmen geben.

  • Grundsätzlich ist die Mitnahme von jeglichen Speisen und Getränken in den Hallen/Arenen untersagt. Ausnahmen gelten für Gäste, die Speisen und Getränke krankheitsbedingt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises mitführen müssen. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern. Bitte wenden Sie sich hier an die Halle/Location

  • Übergroßes Gepäck, wie z.B. Reisetaschen sind auf unseren Veranstaltungen nicht erlaubt. Gürteltaschen oder kleinen Taschen dürfen eine maximalen Größe von DIN A4 (29,5cm x 21cm) haben. Rucksäcke und Regenschirme können mitgebracht werden, sind aber an der Garderobe abzugeben. 

  • Tablets, Laptops/Notebooks, Stative und sog. Selfie-Sticks sind grundsätzlich nicht gestattet. Handyladegeräte sind abhängig von ihrer Größe erlaubt.

  • Täglich erreicht uns eine Vielzahl an individuellen Anfragen zu Überraschungsmomenten bei unseren Veranstaltungen. Um an dieser Stelle keine Anfrage zu bevorzugen / zu benachteiligen, können wir Ihrem Wunsch nach einem Heiratsantrag /Geburtstagsgruß leider nicht nachkommen. Der zeitliche Ablauf der Veranstaltungen ist sehr genau terminiert und muss zwingend eingehalten werden, sodass hier keine Einbindung von individuellen Überraschungen möglich ist.

  • Beim Einlass findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist vom Veranstalter angewiesen, gegebenenfalls Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. 

  • Menschen mit Behinderungen, die auf eine Begleitperson angewiesen sind, zahlen den vollen Eintritt. Die Begleitperson erhält freien Eintritt. Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorab bei uns an, damit ggf. und so weit möglich besondere Plätze zur Verfügung gestellt werden können. Diese Plätze sind limitiert.

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